Donnerstag, 3. Februar 2011

einzigartig

Möchte nicht jeder Handwerksbetrieb dem Kunden etwas Besonderes bieten? Sich positiv von Wettbewerbern abheben, besser sein, kreativer, innovativer oder gar einzigartig?

Einzigartigkeit ist das Stichwort und damit präsentiere ich euch hier die Leistung eines in Bad Nenndorf ansässigen „Fachbetriebs“ für Sanitärinstallationen.

Die Aufgabenstellung war so simpel wie einfach, nämlich die Montage eines WC-Vorwandelements und die Herstellung des Wasseranschlusses mittels eines Kupferrohres.

Die Einzigartigkeit dieser Installation besteht darin, dass der Monteur es tatsächlich schaffte, sämtliche Arbeitsschritte aber sowas von zu verpfuschen.

Ob der Monteur eine Wasserwaage benutzt hatte und die Funktion dieses Messwerkzeugs tatsächlich auch beherrschte oder schlicht seinem Augenmaß vertraut hat, lässt sich heute nicht mehr zweifelsfrei nachvollziehen.
Der Knick in der Wasserleitung spricht für sich, der
Austausch ist zwingend und bedarf keinerlei Diskussion.
 
Zum Glück gibt es noch Handwerker, die mitdenken.
Und mit solchen arbeite ich zusammen. Als mein Trockenbauer mich anrief und meinte, er könne das Vorwandelement nicht verkleiden, weil der "Wassermann" gemurkst hatte, reagierte ich - wie üblich - mit einem Sprint zur Baustelle.




Nun stand ich vor der Bescherung und komischerweise dachte ich sofort:
Wo ist meine Kamera *freu* - ein neuer Blogeintrag!“ Ist das krank?

Zurück zum Thema: Ich rief meinen Kunden an, der doch tatsächlich die Rechnung des Sanitärinstallateurs schon bezahlt hat, ohne dass ihm die offensichtlichen Mängel aufgefallen wären. Kunde ruft beim Sanitärheini an - hin und her – der letztlich sinngemäß folgende Aussage tätigt:

DAS IST ALLES IN ORDNUNG, DIE BEULE IM KUPFERROHR IST KEIN PROBLEM UND NEIN, WIR KOMMEN NICHT MEHR FÜR SO’N KLEINKRAM RAUS, DER HERR BUCK SOLL SICH MAL NICHT SO ANSTELLEN, BASTA.

So, was nun? Ein Fass aufmachen und die Verdingungsordnung für Bauleistungen heranziehen? Eine schriftliche Mangelrüge aufsetzen, Fristen zur Mangelbeseitigung setzen, einen Gutachter bestellen oder gar einen Anwalt konsultieren?


3 Kommentare:

  1. Das is nu aber wirklich einzig, wenn auch nicht artig. Passend dazu und auch noch zum vorgefundenen WC ist mein heutiger Post.

    Wäre übrigens auch ein schöner Slogan für den Sanitätfuzzi, der das da verbrochen hat ;-)

    Einen schönen Tag wünscht
    Eve

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  2. Nun, im Bereich Heizung Sanitär sollte man das durchgehen lassen. Immerhin war der Kollege vor Ort und hat sich nach Kräften bemüht. Er hätte auch gar nicht erscheinen oder nur rauchen und telefonieren können.

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  3. Oh Mann, dass es dem Kunden nicht aufgefallen ist. Zur Sau machen und reklamieren!

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